ABT Ihr Treuhandpartner in Ungarn
Adózási könnyítések kriptolovagoknak - kriptoeszközök adózása / Fiskale Erleichterungen nach Kryptoeinkommen - 15% „flat tax” auf Kryptoeinkommen in Ungarn / 15% flat tax on cryptocurrency incomes in Hungary - ABT Treuhand

15% „flat tax” auf Kryptoeinkommen in Ungarn

Datum: 14. Mai 2021

In unserem Newsletter fassen wir kurz die für Privatpersonen gegenwärtig geltenden Regeln des Jahres 2021 zusammen bzw. befassen uns detailliert mit den ab dem kommenden Jahr mit großer Wahrscheinlichkeit in Kraft tretenden Neuerungen. Weiterlesen »

Echtzeitmeldung der Rechnungsdaten

Datum: 11. Juni 2018

Ab 01.07.2018, die Daten der Rechnungen, deren Umsatzsteuerbetrag HUF 100’000 übersteigt und der Kunde ein Steuersubjekt mit ungarischer Steuernummer ist, müssen direkt an Finanzamt weitergeleitet. Unser Newsletter fasst die wichtigsten Regelungen der Echtzeitmeldungen in Ungarn zusammen. Weiterlesen »

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