Erstellung des Master Files

Wer muss ein Master File erstellen?

Alle Unternehmen, die mit verbundenen Unternehmen solche Geschäfte abwickeln, die von der Dokumentationspflicht nicht befreit sind. Diese Unternehmen sind bei Erstellung des lokalen Dokuments (Local File) auch zur Erstellung des Hauptdokuments (Master File) verpflichtet.

Zweck des Master Files

Zweck des Master Files ist es, dass die Transferpreise kontrollierende Finanzbehörde ein umfassendes Bild über den Betrieb der Unternehmensgruppe erhält, die Hauptgeschäftszweige, primären Produkte und Dienstleistungen kennenlernt und einen Einblick in die Wertschöpfungskette innerhalb der Gruppe gewinnt sowie sich über die Funktionen der einzelnen Unternehmen informiert.

Über die oben erwähnten Kontrollzwecke hinaus wird das Unternehmen von der für das Fehlen des Master Files angedrohten Bußgeldzahlung, deren Summe jährlich max. 2 Mio. HUF betragen kann, befreit.

Unsere Leistungen zum Thema Master File

  • Erstellung des Master Files in ungarischer, deutscher oder englischer Sprache
  • Überprüfung des zentral erstellten Master Files hinsichtlich seiner Konformität mit den von ungarischen Rechtsregeln gestellten Anforderungen. Sollte dies eventuell nicht der Fall sein, welche Ergänzungen im zentral erstellten Dokument sind erforderlich, damit dieses Teil der ungarischen Transferpreisdokumentation bilden kann.
  • Vertretung bei der Finanzbehörde bei Transferpreiskontrollverfahren.
  • Transferpreis Beratung

Die ABT Treuhand-Gruppe bietet eine komplexe Unterstützung in Finanzfragen in den Bereichen Steuerberatung, Buchführung, Wirtschaftsprüfung, Lohnabrechnung sowie Risikomanagement.

Lernen Sie das komplette Dienstleistungstangebot unserer Firma kennen und wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!

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Dániel Takó

Manager, Steueradministration

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