ABT blog

A
Adóváltozások 2022-ben / Tax changes 2022 in Hungary / Steueränderungen Ungarn 2022

Szerző
József Láng
Steuerberater, Managing Partner
[email protected]

Szerző
Dániel Takó
Manager, Steueradministration
[email protected]

Steueränderungen Ungarn 2022

In unserem Newsletter fassen wir die beschlossenen Steueränderungen ab 2022 zusammen.

Sehr geehrte Kunden! Sehr geehrte Leser!

Am 14. Dezember 2021 hat das Parlament die Steueränderungen für das nächste Jahr angenommen. Einige der Änderungen für 2022 wurden bereits im Sommer bekannt gegeben, die in unserem vorigen Newsletter detailliert beschrieben sind. Die wichtigsten Punkte der Steuerveränderungen vom Juni und Dezember fassen wir in unserem Newsletter nachfolgend zusammen.

Da die Regierung die kritische Lage hisichtlich der Pandemie bis zum 1. Juni 2022 verlängert hat, können neue Regierungsverordnungen weitere Sonderregelungen noch in den nächsten sechs Monaten im Bereich der Besteuerung einführen.

1.   Einkommensteuer

Ermäßigungen für Jugendliche unter 25

Im Jahr 2022 zahlen junge Menschen unter 25 Jahren keine Einkommensteuer bis zum monatlichen Durchschnittsgehalt (Juli 2021: 433‘700 HUF).

Erstattung der Fernarbeitskosten

Eine Kostenerstattung kann im Zusammenhang mit Homeoffice bis zur Dauer des Notfalls beleglos bis zu einem Betrag von bis zu 10 % des monatlichen Mindestlohns im Verhältnis zu den geleisteten Arbeitstagen steuerfrei abgerechnet werden.

Neue Regeln für Einnahmen aus Kryptowährungstransaktion

Die günstigen Steuerregelungen können bereits für Einkommen aus 2021 angewendet werden. Auf den Gewinn des Steuerjahres aus dem Handel und Mining von Kryptowährungen wird nur noch 15% Einkommensteuer gezahlt. Die wichtigsten Informationen zur Veranlagung der Steuer haben wir in unserem letzten Newsletter zusammengefasst.

2.   Berufsbildungsbeitrag, Sozialversicherungsbeitrag

Ab dem 1. Januar 2022 fällt die Berufsausbildungsabgabe von 1,5 % weg.

Ab dem 1. Januar 2022 wird der Steuersatz der Sozialversicherungsabgabe von 15,5% auf 13% gesenkt.

Ab dem 10.06.2021 sind die Erwerbstätigkeit von Studierenden und Rentnern von der Sozialversicherungsabgabe befreit.

3.   Lohnnebenleistungen

In unserem Newsletter von Cafeteria geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Lohnnebenleistungen, die sogenannten Cafeteria-Regelungen und die verschiedene Höhe der zu zahlenden Abgaben im Jahr 2022.

Im Jahr 2022 sind bis zu 450 Tausend HUF als Lohnnebenleistung zu versteuern: 15 % Einkommensteuer + 13 % Sozialbeitrag = 28 %.

Der Betrag über der Grenze von 450 Tsd HUF ist als einzelne bestimmte Leistung steuerpflichtig, die Steuerbelastung des Zahlers im Jahr 2022 beträgt 1,18x (15% Einkommensteeuer + 13% Sozialbeitrag) = 33,04%. Bestimmte besondere Ausgaben (einschließlich Werbegeschenke und Bewirtungskosten) werden voraussichtlich im Jahr 2022 auf dieselbe Weise besteuert.

Die Unterkonten der SZÉP-Karte sind gemäß einer kürzlich angekündigten Gesetzesänderung bis zum 31.12.2022 interoperabel.

4.   Körperschaftsteuer

Als neuer Steuerabzugsposten kann für weitere 20 Prozent des Buchwerts von Vermögenswerten und Leistungen an eine Stiftung, die eine öffentliche Funktion ausübt, (40% im Falle der Vermögensverfügung durch den Gründer oder eines beitretenden Partners), über die verrechneten Kosten oder Aufwendungen hinaus angewandt werden.

Im Falle einer Leistung an eine Universität, deren Träger eine Stiftung oder eine Kirche, oder deren Träger kann die Steuerbemessungsgrundlage zusätzlich um das Dreifache der Zuwendung gemindert werden.

5.   Steuer für kleine Unternehmen „KIVA“

Ab dem 1. Januar wird der Satz der Kleinunternehmensteuer „KIVA“ auf 10 % gesenkt.

6.   Umsatzsteuer

Auch nach Ablauf der Steuer kann der Steuerpflichtige innerhalb von 1 Jahr nach Eintritt der Ursache beim Finanzamt die Rückerstattung der zu Unrecht an den Verkäufer gezahlten Mehrwertsteuer beantragen. (Bislang war eine Bewerbung nur innerhalb der 6 Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist möglich.)

Die Umsatzsteuer der uneinbringlichen Forderungen kann innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Ursache geltend gemacht werden. Eine weitere Vereinfachungsvorschrift besteht darin, dass einige der bisherigen Voraussetzungen für die Rückforderung der Mehrwertsteuer auf uneinbringliche Forderungen nicht mehr geprüft werden müssen.

7.   Lokale Gewerbesteuer, Regelungen der Steuerordnung

Das Parlament hat den Höchstsatz von 1 % der Gewerbesteuer für KMU auch für 2022 verlängert, sofern deren Umsatz oder Bilanzsumme 4 Mrd HUF nicht überschreitet und dies nicht den EU-Beihilfevorschriften widerspricht.

Ab 2022 erlischt die Sondersteuerpflicht für Risikofondsverwalter, die Börse, -Warenbörsen-Dienstleister, Finanzinstitute.

Die Regeln für Unternehmenssitz-Service werden verschärft. Wenn der Unternehmenssitz-Dienstleister nicht im Register des Finanzamtes registriert ist, und das Unternehmen seinen ordnungsgemäßen Geschäftssitz nicht innerhalb von 15 Tagen anmeldet, löscht die Steuerbehörde die Steuernummer des Unternehmens.

Wir hoffen, dass unser Newsletter Ihnen bei der Auslegung und Anwendung der neuen Steuerregeln behilflich ist. Bei eventuellen Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

ABT Treuhand Gruppe

Datum: 18. Januar 2022 | Thema: SteuernSteuern

Die obige Zusammenfassung mit den darin enthaltenen Informationen wurde zu Informations- und Erinnerungszwecken erstellt.

Die ABT Treuhand-Gruppe ist seit 2005 Mitglied von NEXIA International, dem weltweit zehntgrößten Netzwerk der Branche, das unabhängige Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit 320 Büros in über 100 Ländern vereint.