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Szigorúbb szabályok az építőanyag-kereskedelemben - ABT Treuhand csoport

Szerző
Ákos Cseuz
Steuerberater, Manager - Steuerberatung
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Strengere Regelungen im Baustoffhandel

Mit der Abmilderung der Corona-Pandemie führte die Regierung zum Neustart der Wirtschaft und zur Förderung der einheimischen Bauindustrie Restriktionen im Baustoffhandel ein. In unserem Newsletter fassen wir diese Maßnahmen zusammen.

Sehr geehrte Kunden! Sehr geehrte Leser!

Am 8. Juli 2021 wurden drei Regierungsverordnungen veröffentlicht, die die Administrationsbelastungen der Baustoffhandelsunternehmen erhöhen.

Ausfuhranmeldung von Rohstoffen von strategischer Bedeutung

Ab dem 02. 08. 2021 muss die Ausfuhr nachstehender Produkte beim Ministerium für Innovation und Technologie angemeldet werden: Kies, Schotter, Splitt, Zement, Mörtel, Beton, Gipskartonplatten sowie zahlreiche Eisen- und Stahlprodukte (die genauen Zolltarifnummern wurden in der Anlage der Verordnung veröffentlicht). Der Anmeldung müssen der Vertrag oder das akzeptierte Angebot, die Rechnung, die Transportdokumente in ungarischer Sprache (im Falle von fremdsprachigen Dokumenten ist eine offizielle Übersetzung erforderlich) beigefügt werden.

Sollte das Ministerium der Auffassung sein, dass die Ausfuhr ein Risiko hinsichtlich der einheimischen Versorgungssicherheit darstellt, kann der Ungarische Staat von seinem durch die Verordnung zugesicherten Kauf- bzw. Vorkaufrecht Gebrauch machen. Die auf diese Weise erworbene Ware kann auf dem Wege der elektronischen Auktion an Unternehmen oder Personen verkauft werden, die im Inland die Infrastruktur entwickeln oder soziale Zwecke verfolgen. (Über die Bedingungen für das Kaufrecht wird eine gesonderte Verordnung erarbeitet.)

Die Anmeldungspflicht bezieht sich nicht auf Transitware.

Erneut EKAER-Pflicht für einige Bauprodukte

Mit Wirkung vom 23 07. 2021 erstreckt sich die EKAER-Pflicht (elektronisches Frachtkontrollsystem) über die gegenwärtigen hinaus auf weitere Bauprodukte. Der Produktkreis ist ähnlich, jedoch nicht identisch mit dem oben erwähnten Kreis der strategisch wichtigen Rohstoffe: zusätzlich zu den dort angeführten Produkten werden auch bestimmte Kupfer- und Aluminiumrohre, -drähte und -fittings sowie verschiedene Holzprodukte, einschließlich Spanplatten, Tischler- und Schreinererzeugnisse und vorgefertigte Holzgebäude, EKAER-pflichtig. (Die genauen Zolltarifnummern sind ebenfalls in der Anlage der Verordnung zu finden.)

Die EKAER-Pflicht bezieht sich auf drei Transaktionstypen, d. h.

  • Innergemeinschaftliche/r Einkauf/Einfuhr
  • Innergemeinschaftliche/r Vertrieb/Ausfuhr und
  • Inlandsverkauf an Nicht-Endverbraucher

gleichermaßen, bei diesen Produkten muss jedoch keine EKAER-Sicherheit gewährt werden.

Einführung der zusätzlichen Bergbauabgabe

Ab dem 09. 07. 2021 müssen Unternehmen, zu deren Haupttätigkeit die Gewinnung von Steinbruchmaterial, Gips, Kreide, Kies, Sand, Ton oder die Herstellung von Zement, Kalk oder Gips mit einem Umsatz von über 3 Mrd. Forint gehört, eine zusätzliche Bergbauabgabe in Höhe von 90 % der Differenz auf bestimmte Produkte (Sand, Kies, Zement) zahlen, die zu einem höheren Preis als den in der Verordnung festgelegten Preisen verkauft werden.

Für die Abgabe muss monatlich eine Erklärung abgegeben und bis zum 15. Tag des darauffolgenden Monats bezahlt werden.

Bei jedweden Fragen hinsichtlich der obigen Thematik stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.

Datum: 15. Juli 2021 | Thema: Geschäft SteuernGeschäft Steuern

Die obige Zusammenfassung mit den darin enthaltenen Informationen wurde zu Informations- und Erinnerungszwecken erstellt.

Die ABT Treuhand-Gruppe ist seit 2005 Mitglied von NEXIA International, dem weltweit zehntgrößten Netzwerk der Branche, das unabhängige Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit 320 Büros in über 100 Ländern vereint.