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2023-as adóváltozások / Tax changes for 2023 / Steueränderungen im Jahr 2023

Szerző
Ákos Cseuz
Steuerberater, Manager - Steuerberatung
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Szerző
Dániel Takó
Manager, Steueradministration
[email protected]

Steueränderungen im Jahr 2023

In unserem Newsletter fassen wir die Steueränderungen, die ab dem nächsten Jahr in Kraft treten, zusammen.

Sehr geehrte Kunden, Liebe Leserinnen und Leser,

22.11.2022 verabschiedete das ungarische Parlament die in dem nächsten Jahr geltenden Steueränderungen, die im Folgenden zusammengefasst sind.

1. Einkommensteuer

In Zukunft wird die Steuerbehörde die Ermäßigung für Jugendliche unter 25 Jahren im Steuererklärungsentwurf aufgrund der Daten ihrer Aufzeichnungen automatisch angeben, die die berechtigte Person bis zum Stichtag für die Einreichung der Steuererklärung ändern kann.

Bei der Bestimmung der Einkünfte aus Übertragung von Immobilien klärt das Gesetz den Zeitpunkt des Erwerbs von Immobilien bei Ehegatten: Das Datum des Erwerbs von Immobilie, die während der ehelichen Gütergemeinschaft erworben wurde, ist für beide Ehegatten identisch, d.h. das Datum der Einreichung des Vertrags an die Immobilienbehörde (sofern im Ehegütervertrag nichts anderes angeordnet ist).

2. Besteuerung für Kleinunternehmer

Das Gesetz stellt klar, dass für die Berechnung der Grenze von Kleinunternehmersteuer „KIVA“ die Anzahl der Mitarbeiter nicht nach der am 1. Januar 2009 gültigen HCSO-Veröffentlichung, sondern am ersten Tag des Steuerjahres berechnet werden muss.

Der Wortlaut des Gesetzes wurde an mehreren Stellen präzisiert, unter anderem in folgenden Bereichen:

  • die Auflösung des KIVA-Status wegen der Höhe von Finanzierungskosten
  • Rechtsangleichung mit EU-Regelungen.

3. Pauschalbesteuerung für Einzelunternehmen

Umsatzschwelle für die Wahl der Pauschalbesteuerung

Die Regeln der Pauschalbesteuerung können vom Einzelunternehmer gewählt werden, wenn

  • der Umsatz das Zehnfache des jährlichen Mindestlohns (2,4 Mio. HUF im Jahr 2022),
  • der Umsatz des ausschließlich im Einzelhandel tätigen Einzelunternehmers das Fünfzigfache des jährlichen Mindestlohns (120 Mio. HUF im Jahr 2022). nicht überschreitet.

Nach der Änderung sind die Umsatzzahlen des Vorjahres entgegen der bisherigen Regelung nicht zu berücksichtigen. Im Falle eines Einzelunternehmers, der seine Tätigkeit im Laufe des Jahres aufnimmt, sollten die Einkommensgrenzen weiterhin zeitanteilig berechnet werden.

Wiederwahl

Nach den neuen Bestimmungen kann die Pauschalbesteuerung 12 Monate nach Beendigung der Pauschalbesteuerung wiedergewählt werden (laut der bisherigen Regelungen mussten 4 Steuerjahre vergehen).

„Rollover-Regelung“

Steuerzahler, die die Pauschalbesteuerung als Haupttätigkeit verwenden, sind verpflichtet, einen Mindestsozialversicherungsbeitrag auf den Mindestlohn zu zahlen, auch wenn sie im jeweiligen Monat kein Einkommen hatten oder den befreiten jährlichen Betrag noch nicht erreicht haben. Gleiches gilt für die Sozialbeitragssteuer, die monatlich auf 112,5 Prozent des Mindestlohns gezahlt werden muss, bis das im Steuerjahr aufgerollte Einkommen den befreiten Betrag erreicht, d.h. die Hälfte des jährlichen Mindestlohns (1,2 Millionen HUF im Jahr 2022).

Um die Steuer- und Beitragsbelastung zu verringern, die sich aus der monatlichen ungleichen Einkommensverteilung ergibt, wird im nächsten Jahr die "Rollover-Regelung“ eingeführt, wonach bei gleichem Jahreseinkommen - unabhängig von der monatlichen Einkommensverteilung - die gleiche Höhe von Sozialversicherungsbeiträgen und Sozialbeitragssteuer zu bezahlen ist.

Vierteljährliche Steuer- und Beitragserklärungen

Nach den neuen "Rollover-Regelung" ist der Einzeluntenehmer, der sich für eine Pauschalbesteuerung entscheidet, verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge und die Sozialbeitragssteuer bis zum 12. des Monats nach dem betreffenden Quartal zu erklären und zu entrichten.

Wenn er einen Familienbeitragszuschuss beantragen möchte, muss er seinen Einkommensteueranzahlung auf sein Pauschaleinkommen vierteljährlich erklären. Die Steueranzahlung auf Unternehmensentnahme muss weiterhin monatlich veranlagt und erklärt werden.

Pauschalsteuerpflichtige können ihre lokale Gewerbesteuerbemessungsgrundlage auf eine neue, vereinfachte Weise festlegen. Detaillierte Regeln finden Sie unter Gewerbesteuer.

4. Umsatzsteuer

Im  Umsatzsteuergesetz wurde der Begriff der neuen Immobilie präzisiert. Zusätzlich zu den vorherigen gilt ab 2023 auch eine Immobilie, die durch einen Funktionswechsel entsteht, als neue Immobilie. Eine Immobilie, die innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung einer amtlichen Bescheinigung über den Bestimmungszweck verkauft wird, gilt somit als neue Immobilie, deren Verkauf der Besteuerung unterliegt.

Der Gesetzgeber präzisiert die Regeln für die Anwendbarkeit von Reverse-Charge für Bau-Installationsarbeiten zur Schaffung und Erweiterung von Immobilien. Anstelle der vorherigen Bedingung – der Genehmigung der Baubehörde – unterliegt die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Immobilie bereits der Reverse-Charge, wenn die Genehmigung einer sonstigen Verwaltung oder eine behördliche Mitteilung für den Bauarbeiten erforderlich ist.

Für neue Wohnimmobilien mit Baugenehmigung oder Anmeldungspflicht bis zum 31. Dezember 2024 kann der ermäßigte Steuersatz von 5% bis zum 31. Dezember 2028 angewendet werden.

Reverse-Charge kann auf bestimmte landwirtschaftliche Kulturen und Stahlerzeugnisse für weitere vier Jahre, bis zum 31. Dezember 2026 angewendet werden.

5. Werbungsteuer

Für ein weiteres Jahr, im Jahr 2023, wird keine Werbungsteuer auf die Veröffentlichung von Anzeigen erhoben.

6. Körperschaftssteuer

Im Körperschaftsteuersystem wurden einige spezielle Regelungen für einem engeren Kreis von Steuerpflichtigen geändert:

  • die Vorschriften über die Beendigung der Gruppenmitgliedschaft für Gruppenbesteuerung wurden präzisiert,
  • Ermäßigungen für Trusts wurden erweitert,
  • Die Ermäßigungen für die Installation von elektrischen Ladestation wurden neu gefasst,
  • die Übergangsbestimmungen bieten eine neue Möglichkeit für Abrechnung von Verlusten, die vor 2015 entstanden sind.

7. Transfer Pricing

Viele der Änderungen der Verrechnungspreisregeln sollten bereits für das Steuerjahr 2022 berücksichtigt werden. Dies ist der Fall bei der bereits im Sommer angekündigten Gesetzesänderung, auf deren Grundlage die Geldbußen für Versäumnisse im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen geändert wurden. Die allgemeine Geldbuße wird auf 5 Mio. HUF pro dokumentierungspflichtiges Geschäft statt von bisherigen 2 Mio. HUF erhöht.

Die Körperschaftsteuererklärung enthält einen Verrechnungspreisbericht ab dem Kalenderjahr 2023. Die genauen Regeln für die Datenberichterstattung sind jedoch noch unbekannt, und der Inhalt der Datenberichterstattung wird durch eine zukünftige Verordnung des Finanzministeriums festgelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Berichterstattung nicht nur Steuerpflichtige betreffen kann, die zur Registrierung von Verrechnungspreisen verpflichtet sind, sondern auch alle Steuerpflichtigen mit verbundenen Unternehmen (diese neue Verpflichtung wird sich bereits in der Erklärung für das Jahr 2022 ergeben).

Eine weitere Änderung, die bereits für das Steuerjahr 2022 gilt, besteht darin, dass der Interquartilsbereich bei der Verrechnungspreisgestaltung verwendet werden muss, wenn die Preisgestaltung durch eine öffentliche Datenbank erfolgt. Bei Preisanpassungen zwischen verbundenen Unternehmen wird nur der Median der sich daraus ergebenden Preisspanne als Verrechnungspreis akzeptiert. Bisher entsprach der gesamte Interquartilsbereich möglicherweise Transferpreisen.

Die Gebühr für das Advanced Pricing Agreement (APA) wird auf 5 Mio. HUF und für bilaterale oder multilaterale Verfahren auf 8 Mio. HUF erhöht. Im Rahmen des APA legen die Steuerpflichtigen ihre Verrechnungspreise zwischen ihren verbundenen Unternehmen im Voraus in Absprache mit der Steuerbehörde fest, wogegen die Steuerbehörde 3-5 Jahre nach dem Verfahren keine Einwände erheben kann.

Ab 2023 besteht eine Änderung darin, dass im Falle einer Verlängerung oder Änderung des bisherigen APA 50 % der Gebühr für das neue Verfahren, d. h. 2,5 Mio. HUF statt 5 Mio. HUF in einseitigen Verfahren, und 4 Mio. HUF statt 8 Mio. HUF in bilateralen oder multilateralen Verfahren. Eine neue Regel besagt, dass in bilateralen oder multilateralen Verfahren die Verrechnungspreisgestaltung von der zuständigen Steuerbehörde innerhalb von zwei Jahren nach Einreichung des Antrags abgeschlossen werden muss.

8. Gewerbesteuer vor Ort

Die Festsetzung der lokalen Gewerbesteuer wird für Steuerpflichtige vereinfacht, die im Steuerjahr nicht 25 Mio. HUF  pro Jahr (120 Mio. HUF im Falle eines Unternehmers, der sich für eine Pauschalbesteuerung entscheidet) erreichen. Die Steuerbemessungsgrundlage für die oben genannten Kleinunternehmer kann vereinfacht anhand von drei Einnahmebändern ermittelt werden:

  • Unter 12 Mio. HUF beträgt die Steuerbemessungsgrundlage 2,5 Mio. HUF
  • Zwischen 12 Mio. HUF und 18 Mio. HUF beträgt die Steuerbemessungsgrundlage 6 Mio. HUF
  • Ab 18 Mio. HUF (bis zur Wertgrenze) beträgt die Steuerbemessungsgrundlage 8,5 Mio. HUF

Die Wahl einer vereinfachten Steuerbemessungsgrundlage kann in der Steuererklärung für das dem Steuerjahr vorausgehende Steuerjahr bis zum letzten Tag des fünften Monats des Steuerjahres beantragt werden.

Wenn ein Steuerpflichtiger, der die oben genannte Methode anwendet, auf dem Gebiet von mehr als einer Gemeinde tätig ist, muss er diese Methode auf jede Gemeinde anwenden (er muss seine Wahl der Methode jeder betroffenen Gemeinde mitteilen, wodurch die Verpflichtung zur Aufteilung der vorherigen Steuerbemessungsgrundlage aufgehoben wird).

Werden die Grenzwerte jedoch überschritten, so ist im laufenden und im folgenden Steuerjahr die traditionelle Methode anzuwenden.

Im vereinfachten System entfällt auch die Zahlung von Steuervorauszahlungen (außer im Jahr 2023, wenn sogar die auf der Grundlage der Erklärung 2021 erforderliche Steuergezahlt werden muss – bis zum 15. März im Falle eines Kalendergeschäftsjahres).

9. Gebühren

Die Übertragung von Immobilien zwischen verbundenen Unternehmen war bisher von der Steuer befreit, wenn die Haupttätigkeit des Erwerbers zum Zeitpunkt der Steuerpflicht der Verkauf, die Vermietung oder der Betrieb von Immobilien war.  Um zu verhindern, dass diese Regel durch einen vorübergehenden Registrierungsschritt umgangen wird, verlangt das Gesetz ab 2023, dass mindestens 50% der Einkünfte des Erwerbers tatsächlich aus diesen Tätigkeiten stammen.  Ist diese nicht erfüllt und haben die Parteien dennoch die Befreiung geltend gemacht, wird der Gesetzgeber dem Erwerber die doppelte der nicht entrichteten Abgabe als Strafe auferlegen.

Die Möglichkeit, Gerichtsgebühren mit Briefmarken zu bezahlen, wird am 31. Dezember 2023 endgültig abgeschafft.

10. Buchführung

Im Einklang mit der Harmonisierung der EU-Rechtsvorschriften wird das Rechnungslegungsrecht die Verordnung über den Inhalt des Berichts enthalten, der  Angaben zur Körperschaftsteuer enthält, die  hauptsächlich große Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als  275 Mrd. HUF betreffen (in bestimmten Fällen kann die ungarische Tochtergesellschaft auch verpflichtet sein, den Bericht zu erstellen).

11. Zahlung von Steuern in Euro und Dollar

Für das Steuerjahr 2023 müssen Unternehmen, die Körperschaftsteuer in Euro oder Dollar zahlen möchten, ihre Wahl bis zum 1. Dezember 2022 bei der Steuerbehörde anmelden. Unternehmen, die ihre Tätigkeit im Laufe des Jahres aufnehmen, können dies gleichzeitig mit der ersten Registrierung bei der Steuerbehörde angeben.

Wenn das Unternehmen von der angegebenen Währung zu einer anderen optionalen Währung wechseln oder seine Wahl nicht fortsetzen möchte, kann es seinen Antrag bis zum letzten Tag des Steuerjahres ändern, das ab dem ersten Tag des folgenden Jahres wirksam wird.

Die Steuerbehörde wird die Anmeldungen aufbewahren, und die Steuern müssen auf die separaten  EUR- und USD-Konten überwiesen werden, die auf der NAV-Website veröffentlicht und beim   Ungarischen Schatzamt eröffnet werden.  Die Steuerbehörde schreibt den Gesamtbetrag der überwiesenen Steuer den Steuerrechnungen in Höhe von HUF gut, berechnet am Tag der Belastung des Bankkontos zu dem von der MNB am Tag der Belastung des Bankkontos veröffentlichten Wechselkurs.

Der lokale Gewerbesteuervorschuss und die lokalen Gewerbesteuerzahlungsverpflichtungen, die ab dem 1. Januar 2023 fällig werden, können auch durch Überweisung in Euro oder US-Dollar auf das EUR- oder USD-Konto gezahlt werden, die die ungarische Staatskasse zu diesem Zweck an die zuständige Gemeinde eröffnet hat. Die Ungarische Nationalbank überweist den Betrag von HUF, der zu dem am Zahlungseingang gültigen Wechselkurs berechnet wird, unverzüglich auf das lokale Gewerbesteuerkonto der zuständigen Gemeinde. Die zuständige Steuerbehörde weist diesen Betrag als Zahlung auf dem Steuerkonto des Steuerpflichtigen aus.

Die Steuerzahlungsregeln, die in Euro oder Dollar gezahlt werden können, gelten bis zum Ablauf des Gesetzes VI von 2022 über die Beseitigung der Folgen eines bewaffneten Konflikts oder einer humanitären Katastrophe in einem Nachbarland in Ungarn.

Wir freuen uns auf unseren Newsletter, der Ihnen hilft, die neuen Steuervorschriften zu verstehen und anzuwenden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Grüße:

ABT Treuhand Gruppe

Die obige Zusammenfassung wurde zu Informations- und Sensibilisierungszwecken erstellt. Bevor Sie daraus resultierende Entscheidungen treffen, empfehlen wir Ihnen, sich mit unseren Experten zu beraten.

 

Datum: 23. November 2022 | Thema: SteuernSteuern

Die obige Zusammenfassung mit den darin enthaltenen Informationen wurde zu Informations- und Erinnerungszwecken erstellt.

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