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Cafeteria-Variationen 2023

In unserem Newsletter geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Lohnnebenleistungen, die sogenannten Cafeteria-Regelungen und die Höhe der zu zahlenden Abgaben im Jahr 2023.

Sehr geehrte Mandanten! Sehr geehrte Leser!

In diesem Newsletter machen wir mit den Cafeteria-Regelungen 2023 und der Höhe der zu zahlenden Abgaben aufgrund der am Ende Dezember 2022 verabschiedeten Änderungen der SZÉP Erholungskarte Regelungen bekannt.

Wenn Sie die Zuwendungen oder SZÉP-Erholungskarte mit weniger Administrationsaufgaben aber möglichst flexiblen Wahlmöglichkeiten Ihren Mitarbeitern anbieten möchten, dürfen wir Sie auf unsere cafeteria software aufmerksam machen.

[1] der Mindestlohn für 2023 ist HUF 232’000

[2] Für Jahre 2022 HUF 41 760/Monat (wird in einer ITM-Mitteilung pro Jahr festgelegt)

Wir hoffen, dass Ihnen die obigen zusammenfassenden Tabellen bei Ihrer Entscheidungsfindung hinsichtlich der Gewährung der Lohnnebenleistungen im Jahre 2023 behilflich sind.

Bei der Anwendung der aufgeführten Regelungen für Cafeteria-System stehen Ihnen unsere Kollegen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen:

ABT Treuhand Gruppe

Datum: 12. Januar 2023 | Thema: Geschäft Steuern

Die obige Zusammenfassung mit den darin enthaltenen Informationen wurde zu Informations- und Erinnerungszwecken erstellt.

Die ABT Treuhand-Gruppe ist seit 2005 Mitglied von NEXIA International, dem weltweit zehntgrößten Netzwerk der Branche, das unabhängige Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit 320 Büros in über 100 Ländern vereint.