ABT blog

A

Szerző
József Láng
Steuerberater, Managing Partner
[email protected]

Szerző
Ákos Cseuz
Steuerberater, Manager - Steuerberatung
[email protected]

Steuerliche Veränderungen 2020

Die im Sommer und am Jahresende veröffentlichten Steuergesetzänderungen für 2020 haben wir in unserem aktuellen Newsletter zusammengefasst.

Liebe Kunden und Geschäftsfreunde! Liebe Leser!

In diesem Newsletter machen wir Sie auf die Verfügungen des vom Parlament verabschiedeten Steuerpakets des Jahres 2020 aufmerksam und möchten Sie auf einige bereits früher gebilligte, ab Mitte 2019 oder Anfang 2020 in Kraft getretene Veränderungen hinweisen.

Einkommenssteuer

  • Befreiung von der Zinsabschlagsteuer nach den Zinseinnahmen aus den vom ungarischen Staat für die Bevölkerung ab dem 1. Juni 2019 emittierten, ein Kreditverhältnis verkörpernden Wertpapiere.
  • Steuervergünstigung für Mütter mit 4 oder mehr Kindern ab dem 1. Januar 2020, die bereits beim monatlichen Steuervorschuss, aufgrund einer gesonderten Erklärung der Privatperson berücksichtigt werden kann.

Abgaben, Sozialversicherungsbeitrag

  • Veränderung der Steuersätze

 Ab dem 1. Juli 2019 sank der Sozialversicherungsbeitrag auf 17,5%.

 Ab dem 1. Januar 2020 beträgt die von nicht versicherten Privatpersonen zu zahlende Krankenkassenabgabe monatlich 7.710 Forint (d. h. täglich 257 Forint) anstelle von bislang 7.500 Ft/Monat bzw. 250 Ft/Tag.

  • Neues Gesetz über Sozialversicherung

Das seit 1998 geltende Gesetz wird ab dem 1. Juli 2020 von einem neuen Gesetz abgelöst und damit der Begriff einheitliche Sozialversicherungsabgabe in Höhe von 18,5% eingeführt. Die früher in drei verschiedene Fonds eingezahlten, das Einkommen von Privatpersonen belastenden einzelnen Abgaben werden somit zusammengeführt.

  • Vergünstigungen für Einkommen von Rentnern

Ab dem 1. Januar 2019 müssen neben ihrer Altersrente im Arbeitsverhältnis beschäftigte Personen nach ihrem Einkommen eine Einkommenssteuer von lediglich 15% entrichen. Der Arbeitgeber muss keine Abgaben nach den beschäftigten Rentnern bezahlen.

Ab dem 1. Juli 2020 werden nicht mehr nur aus einem Arbeitsverhältnis, sondern aus allen Tätigkeiten (z. B. Vertragsverhältnis) stammende, an Rentner ausgezahlte Einkommen von der weiteren Steuer- und Abgabenzahlungsverflichtung befreit.

Körperschaftssteuer

  • Die im Verlaufe des Jahres gegründeten Firmen können sich bereits einer Körperschaftssteuer-Gruppe anschließen (in sonstigen Fällen muss der Beitritt zur Gruppe vom 1.-20. Tag des vorletzten Monats des Steuerjahres angemeldet werden).
  • Die bis zum 20. des letzten Monats des Steuerjahres fällige Pficht zur Steuervorauszahlung erlischt (bereits im 2019 beginnenden Steuerjahr fällt diese weg). Bei der Gewerbesteuer bleibt jedoch diese Pflicht bestehen.
  • Ab 2020 kann bereits anstelle von früher 50% über 80% der Empfehlung des Steuervorschusses hinsichtlich der 7,5%-igen Steuergutschrift verfügt werden.

Umsatzsteuer

  • Das Umsatzsteuergesetz unterzieht einige, zum steuerfreien Kreis gehörende Tätigkeiten (z. B. Bildungs-, zahnärztliche Dienstleistungen) der Rechnungslegungspflicht.
  • Ab dem 1. Juli 2020 müssen unabhängig vom Wertbetrag auf der Rechung die ersten 8 Zahlen der Steuernummer des Einkäufers, wenn dieser ein registrierter Steuerpflichtiger in Ungarn ist, angegeben werden.
  • Die Frist der Rechnungslegung sinkt ab dem 1. Januar 2020 von früher 15 auf 8 Tage.
  • Der Datendienst der Online-Rechnung wird erweitert:

 Ab dem 1. Juli 2020 fällt die Mwst.-Wertgrenze. von 100.000 Ft weg, d. h. alle von Inlandssteuersubjekten im Inland getätigten Transaktionen müssen im System registriert werden;

 Ab dem 1. Januar 2021 wird die Datendienstpflicht auf alle im Inland erfüllten Transaktionen (mit Ausnahme der im MOSS-System registrierten Rechnungen) erweitert.

  • Im Falle von uneinbringlichen Forderungen besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit zur Umsatzsteuerrückvergütung.
  • Der Umsatzsteuersatz für kommerzielle Unterkünfte sinkt von 18% auf 5%.

Bei jedweden weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen:

ABT Treuhand Gruppe

Datum: 3. Januar 2020 | Thema:

Die obige Zusammenfassung mit den darin enthaltenen Informationen wurde zu Informations- und Erinnerungszwecken erstellt.

Die ABT Treuhand-Gruppe ist seit 2005 Mitglied von NEXIA International, dem weltweit zehntgrößten Netzwerk der Branche, das unabhängige Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit 320 Büros in über 100 Ländern vereint.