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Szerző
József Láng
Steuerberater, Managing Partner
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Lívia Gálfy
Managerin Steuerberatung
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Ákos Cseuz
Steuerberater, Manager - Steuerberatung
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Körperschaftssteuer: Gruppenbesteuerung in Ungarn ab 2019

Ab Januar 2019 wird in Ungarn eine neue Möglichkeit zum Zusammenziehen der Steuerbemessungsgrundlage von unter die ungarische Körperschaftssteuer fallenden verbundenen Unternehmen eingeführt.

Liebe Kunden und Geschäftsfreunde! Liebe Leser!

Ab dem kommenden Jahr besteht die Möglichkeit, zwischen ungarischen Körperschaftssteuersubjekten eine Gruppenbesteuerung zu entrichten, die attraktive Steuerplanungsmöglichkeiten zusichert. Nachstehend möchten wir Sie detaillierter mit den Voraussetzungen dafür und den damit zu erwartenden Vorteilen bekannt machen.

Wer kann die Gruppenbesteuerung wählen?

Die Gruppenbesteuerung wird jenen Steuersubjekten (Firmen, Tochterunternehmen, Niederlassungen oder ausländischen Firmenniederlassungen ohne Betriebsstätte) zugesichert, die

  • die aufgrund ihres Mindeststimmrechtes von 75% einander verbundene Unternehmen sind,
  • deren Bilanzstichtag und Währung ihrer Buchführung gleich sind, und
  • deren Bücher nach den identischen Rechnungsführungsprinzipien geführt werden.

Warum lohnt es sich, diese Form zu wählen, welche Vorteile gibt es?

Für diejenigen verbundenen Unternehmen lohnt es sich, die Gruppenbesteuerung zu wählen, deren gemeinsame Steuerbemessungsgrundlage niedriger wäre, als die Summe der einzeln berechneten Steuerbemessungsgrundlagen. Dies kann im Falle einer Gruppenbildung von Verlust ausweisenden oder über Steuervergünstigung verfügenden Unternehmen umgesetzt werden.

Ein weiterer Vorteil könnte sein, dass im Falle von Transaktionen zwischen der Gruppe angehörenden Steuersubjekten die Erfüllung der Verpflichtung zur Transferpreisaufzeichnung und -dokumentation umgangen werden kann und im Falle von Mitgliedern außerhalb der Gruppe es ausreicht, eine Transferpreisdokumentation zu erstellen.

Anmeldefrist für die Gruppenbesteuerung: 15. Januar 2019

Sollten ihre ungarischen Steuersubjekt-Unternehmen obigen Voraussetzungen entsprechen, so erstellen Ihnen unsere Berater gern Berechnungen über die zu erwartenden Vorteile der Gruppenbesteuerung.

Sollte diese Möglichkeit Ihr Interesse geweckt haben, stehen Ihnen gern unsere Berater zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
ABT Treuhand-Gruppe

Datum: 21. Dezember 2018 | Thema:

Die obige Zusammenfassung mit den darin enthaltenen Informationen wurde zu Informations- und Erinnerungszwecken erstellt.

Die ABT Treuhand-Gruppe ist seit 2005 Mitglied von NEXIA International, dem weltweit zehntgrößten Netzwerk der Branche, das unabhängige Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit 320 Büros in über 100 Ländern vereint.